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Fristenrechner

Einspruchsfrist berechnen: Strafbefehl und Bußgeldbescheid

Gegen einen Strafbefehl und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Geben Sie das Zustelldatum ein, und wir zeigen Ihnen, wann Ihre Frist endet.

Was haben Sie erhalten?

Das Datum, das der Zusteller auf dem gelben Umschlag vermerkt hat, nicht das Datum des Schreibens.

Unverbindliche Berechnung, keine Rechtsberatung. Die Software kann Fehler enthalten. Prüfen Sie das Ergebnis anhand des angezeigten Rechenwegs und lassen Sie Ihr Schreiben im Zweifel anwaltlich prüfen.

Gut zu wissen

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 StPO). Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft sie bis zum Ende des nächsten Werktags.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Ebenfalls zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Auch hier verschiebt sich das Fristende von einem Wochenende oder Feiertag auf den nächsten Werktag.

Welches Datum ist das Zustelldatum?

Bei förmlicher Zustellung das Datum, das der Zusteller auf dem gelben Umschlag vermerkt hat, nicht das Datum des Schreibens und nicht der Tag, an dem Sie den Brief geöffnet haben.

Reicht ein Einspruch per E-Mail?

In der Regel nicht. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat, und dort vor Fristablauf eingehen.

Der Fristenrechner ist eine unverbindliche Rechenhilfe und keine Rechtsberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung Ihres Schreibens: Besonderheiten wie eine fehlerhafte Zustellung, ein abweichendes Zustelldatum oder eine Frist aus einem anderen Bundesland kann er nicht erkennen. Berücksichtigt sind die gesetzlichen Feiertage in Hessen; gilt für die Stelle, bei der Sie Einspruch einlegen, ein anderes Landesrecht, können andere Feiertage maßgeblich sein. Für die Richtigkeit der Berechnung im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr. Eingaben werden nicht gespeichert.