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Rechtsgebiet

Strafrecht & Bußgeldrecht

Strafverteidigung und Bußgeldsachen – diskret und entschlossen. Von Strafbefehl, Anhörungsbogen und Fahrverbot bis zu Wirtschafts- und Verkehrsstrafrecht.

Ein Bescheid, eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein drohendes Fahrverbot — im Straf- und Bußgeldrecht zählt oft jeder Tag. Wir prüfen Ihre Lage und sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten bestehen. Keine Versprechen, sondern eine klare Einschätzung.

Wann Sie handeln sollten

  • Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten — die Einspruchsfrist beträgt oft nur zwei Wochen ab Zustellung
  • Anhörungsbogen oder Vorladung als Beschuldigter
  • Drohendes Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen — RA Wolfgang Bohnen, am Amts- und Landgericht Hanau zu Hause.

Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und wird bei einer Mandatsübernahme voll angerechnet. Eine Wahlverteidigung übernehmen wir gegen Vorschuss; in Verkehrs- und Bußgeldsachen meist über Ihre Rechtsschutzversicherung.

Brauchen Sie Hilfe im Strafrecht & Bußgeldrecht?

Frist erhalten?

Strafbefehl, Vorladung, Durchsuchung

Bei Strafbefehl, Vorladung oder Durchsuchung kommt es auf die Frist an. Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich. Die anwaltliche Erstberatung erfolgt telefonisch zum Festpreis von 99 € inkl. USt. und wird bei Mandatsübernahme voll angerechnet.

Ihre Frist läuft weiter, bis Sie uns beauftragt haben. Warten Sie mit der Kontaktaufnahme deshalb nicht bis kurz vor Fristablauf.

Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ein Mandat kommt erst mit ausdrücklicher Beauftragung zustande. Pflichtangaben: siehe Impressum / Datenschutz.

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