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· RA Sascha Müller

Was kostet ein Anwalt? Kosten, Erstberatung und wer am Ende zahlt

Anwaltskosten sind kein Geheimnis. Hier erfahren Sie, was eine Erstberatung kostet, wonach sich das Honorar richtet und wer die Kosten am Ende trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstberatung bei uns: 99 € inkl. USt. zum Festpreis, telefonisch. Wenn Sie uns danach beauftragen, rechnen wir die 99 € voll auf das Honorar an.
  • Gesetzlicher Rahmen: Ohne Vereinbarung darf eine erste Beratung für Verbraucher höchstens 190 € netto kosten (§ 34 RVG).
  • Danach richtet sich das Honorar entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert oder nach einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung (Festpreis oder Stundensatz).
  • Wer zahlt: Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber seinen Anwalt. Im Zivilprozess trägt am Ende meist die unterlegene Seite die Kosten, im Arbeitsgericht erster Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst.
  • Rechtsschutzversicherung: Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung kostet bei uns 99 € inkl. Umsatzsteuer, als Festpreis. Sie buchen online, zahlen vorab und erhalten danach Ihren Telefontermin mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Im Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Möglichkeiten und die nächsten Schritte, und wir sagen Ihnen, was eine weitere Vertretung voraussichtlich kosten würde.

Wenn Sie uns danach beauftragen, werden die 99 € vollständig angerechnet. Sie zahlen die Erstberatung also nicht doppelt.

Bezahlen können Sie per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder Klarna. Über PayPal oder Klarna ist bei unserem Zahlungsdienstleister auch eine Zahlung in Raten möglich.

Warum kostet die Erstberatung etwas? Weil Sie in diesem Gespräch eine echte anwaltliche Einschätzung Ihres Falls bekommen und keine Werbung. Der Festpreis schafft Klarheit, bevor Kosten entstehen.

Was sagt das Gesetz zur Erstberatung?

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Für eine Beratung ohne besondere Vereinbarung gilt nach § 34 RVG:

  • Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Für eine weitergehende Beratung oder ein schriftliches Gutachten für einen Verbraucher höchstens 250 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Unser Festpreis von 99 € inkl. USt. liegt deutlich unter dieser Grenze.

Wie berechnet sich das Honorar, wenn der Anwalt tätig wird?

Sobald wir über die Beratung hinaus für Sie tätig werden, gibt es zwei Wege.

1. Gesetzliche Gebühren nach dem RVG. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Sache: bei einer Geldforderung deren Betrag, in Familiensachen gesetzlich festgelegte Werte. Je höher der Wert, desto höher die Gebühr. Für die außergerichtliche Vertretung fällt in der Regel eine Geschäftsgebühr an, im Gerichtsverfahren eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr.

2. Vergütungsvereinbarung. Wir können einen Festpreis oder einen Stundensatz vereinbaren. Das ist oft transparenter, gerade wenn der Gegenstandswert wenig über den tatsächlichen Aufwand aussagt. Eine solche Vereinbarung schließen wir immer in Textform und vor Beginn der Tätigkeit. Im gerichtlichen Verfahren darf sie die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten.

Vorschuss. Wie in Anwaltskanzleien üblich, bitten wir zu Beginn eines Mandats um einen angemessenen Vorschuss (§ 9 RVG). Er wird mit der Schlussrechnung verrechnet.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Das hängt vom Verfahren ab.

SituationWer trägt die Anwaltskosten?
Außergerichtliche Beratung und VertretungGrundsätzlich Sie als Auftraggeber. Hat die Gegenseite die Kosten schuldhaft verursacht, etwa durch Zahlungsverzug, kann sie zur Erstattung verpflichtet sein.
ZivilprozessDie unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, also auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Anwalts (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Erfolg wird geteilt.
Arbeitsgericht, erste InstanzJede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG).
Familiensachen (z. B. Scheidung)Häufig werden die Kosten gegeneinander aufgehoben: Jede Seite zahlt ihren Anwalt, die Gerichtskosten werden geteilt.
StrafverfahrenBei Freispruch erstattet die Staatskasse die notwendigen Auslagen, also die gesetzlichen Gebühren. Bei Verurteilung trägt sie der Verurteilte.

Hinweis: Erstattet werden immer nur die gesetzlichen Gebühren. Liegt ein vereinbartes Honorar darüber, tragen Sie die Differenz selbst.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und der Bereich versichert ist, übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten in der Regel bis auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Bitte beachten Sie:

  • Viele Verträge haben Wartezeiten (oft drei Monate nach Vertragsbeginn) und schließen bestimmte Bereiche aus. Im Familienrecht ist meist nur eine Erstberatung versichert.
  • Bis die Deckungszusage vorliegt, bitten wir auch bei Rechtsschutzfällen um einen Vorschuss. Sagt die Versicherung zu, rechnen wir mit ihr ab und verrechnen bzw. erstatten Ihren Vorschuss.

Häufige Fragen

Ist das erste Gespräch beim Anwalt kostenlos?

Nein. Eine anwaltliche Beratung ist grundsätzlich kostenpflichtig, auch die erste. Bei uns kostet die Erstberatung 99 € inkl. USt. und wird bei Beauftragung voll angerechnet.

Was kostet eine telefonische Rechtsberatung?

Bei uns dasselbe wie jede Erstberatung: 99 € inkl. USt., Festpreis. Die Beratung findet telefonisch statt.

Wovon hängt die Höhe der Anwaltskosten ab?

Vom Gegenstandswert und vom Umfang der Tätigkeit (bei gesetzlichen Gebühren) oder von der getroffenen Vereinbarung (Festpreis oder Stundensatz).

Kann ich die Anwaltskosten in Raten zahlen?

Ja, über PayPal oder Klarna mit unserem Zahlungsdienstleister. Die Ratenzahlung wickeln PayPal bzw. Klarna ab.

Bekomme ich die Kosten zurück, wenn ich gewinne?

Im Zivilprozess muss die unterlegene Seite die gesetzlichen Anwaltsgebühren erstatten. Im Arbeitsgericht erster Instanz gibt es keine Erstattung.

Sie möchten wissen, was Ihr konkreter Fall kostet? In der Erstberatung sagen wir es Ihnen, für 99 € inkl. USt., voll anrechenbar. Erstberatung buchen

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.