Kostenlose Erstberatung

Als besonderen Service bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Nachdem Sie Ihren Fragen gestellt oder Unterlagen eingereicht haben, erfolgt eine Rückmeldung mit einer fachlichen Einschätzung des Rechtsfalls. Die Erstberatungsgebühr gem. § 34 RVG in Höhe von maximal 190,00 € zzgl. MwSt. wird von uns nicht berechnet, sofern wir von Ihnen mandatiert werden, oder unser Prüfungsergebnis ergeben hat, dass ein Tätigwerden nicht erforderlich ist.

Umfang der Erstberatung

Der Bundesgerichtshof definiert den Begriff der Erstberatung mit einer „pauschalen, überschlägigen Einstiegsberatung“. Eine vollständige und abschließende rechtliche Beurteilung des Rechtsfalls kann indes im Rahmen der Erstberatung nicht gewährleistet werden. Jedoch erhalten Sie eine Einschätzung des Rechtsfalls, konkrete weitere Handlungsvorschläge und Informationen über die zu erwartenden Kosten oder die Kostenübernahme durch Staat oder Rechtschutzversicherung. Bevor Kosten anfallen, werden Sie durch uns informiert.

Reguläre Kosten der Erstberatung

Gesetzlich ist geregelt, dass eine Erstberatung höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. kosten darf. Die Regelung findet sich in § 34 RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Erstberatung

€190 0,00
  • Sichtung Ihrer Unterlagen
  • Einstiegsberatung
  • Handlungsvorschläge
  • Informationen über Kosten
Bevor Kosten anfallen, werden Sie informiert.
Unser Service
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