Verhaltenstipps bei Abmahnungen

Abmahnungen sind gefährlich, denn sie berechtigen den Arbeitgeber unter besonderen Umständen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Daher unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten (Erstberatung kostenlos) und gehen Sie gegen die Abmahnung vor, bevor es zu spät ist.

Abmahnung: Erklärung und Tipps
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    Was ist eine Abmahnung?

    Arbeitnehmer haben sich an die arbeitsvertraglichen Pflichten und Weisungen des Arbeitgebers zu halten. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung ausprechen.

    Diese hat die Rüge des Arbeitgebers zum Inhalt, dass der Arbeitnehmer gegen eine Pflicht verstoßen hat, z.B. dass der Arbeitnehmer zu spät am Arbeitsplatz erschienen ist.

    Weiterhin muss in der Abmahnung genannt werden, dass dieses spezielle Verhalten nicht toleriert wird und bei wiederholtem Vorkommen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (meistens der Kündigung) zu rechnen ist.

    Wie viele Abmahnungen muss der Arbeitgeber vor der Kündigung aussprechen?

    Zunächst muss unterschieden werden, ob das Kündigungsschutzgesetz auf das entsprechende Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in dem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber ohnehin fristgemäß kündigen.

    Sollte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden, wird der Arbeitgeber meistens Abmahnungen aussprechen um dann kündigen zu können.

    Es ist wichtig zu wissen, dass nicht die Anzahl der Abmahnungen entscheidend ist, sondern das abgemahnte Verhalten. Arbeitsrechtlich betrachtet, ist der Sinn und Zweck einer Abmahnung die Rüge eines Verhaltens, verbunden mit der Androhung von Konsequenzen und die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sein Verhalten zu ändern.

    Ändert dieser sein Verhalten jedoch nicht und verstößt erneut gegen seine Pflicht (weswegen er schon einmal abgemahnt wurde), wird in der Regel eine Kündigung ausgesprochen und ggf. auch rechtmäßig sein.

    Meistens unzulässig ist es daher, zwei verschiedene Verhalten abzumahnen (z.B. Zuspätkommen und Handynutzung während der Arbeitszeit) und eine Kündigung wegen dem Vorliegen von zwei Abmahnungen auszusprechen.

    Wie und wann kann eine Abmahnung angegriffen werden?

    Eine Abmahnung kann jederzeit angegriffen werden, Fristen gibt es grundsätzlich keine. Jedoch sollte eine Abmahnung schnellstens überprüft und ggf. entfernt werden, da sie – wie oben dargestellt – das Risiko einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses birgt.

    Mit einer arbeitsgerichtlichen Klage auf Entfernung der Abmahnung wird diese rechtlich überprüft. Im Fall des Obsiegens muss der Arbeitgeber die Abmahnung entfernen und darf sie nicht mehr beachten. Eine Kündigung darf auch nicht mehr wegen dieser Abmahnung ausgesprochen werden.

    Dauert das Verfahren lange?

    In der Regel verlaufen arbeitsgerichtliche Verfahren schnell – auch wenn es hiervon natürlich Ausnahmen gibt.

    Zum Verfahrensablauf haben wir hier für Sie detaillierte Informationen.

    Soforthilfe und Tipps

    Handeln Sie sofort und minimieren Sie so das Risiko einer Kündigung. Lassen Sie die Abmahnung sowohl inhaltlich, als auch formell durch uns überprüfen. Die Erstberatung ist kostenlos und Sie erhalten eine Einschätzung bzw. Handlungsempfehlung.

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